head ueber uns

AGB Inhouse Training

Präambel

1. Die TrainerSocietät Berlin (Auftragnehmerin) ist berechtigt, den Beratungs-/ Trainings-/Coachingauftrag durch sachverständige unselbstständig beschäftigte Mitarbeiter oder gewerbliche/freiberufliche Trainer/Dozenten (Kooperationspartner) (ganz oder teilweise) durchführen zu lassen.

2. Die Auftraggeberin sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Auftrages an ihrem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang der Auftragsabwicklung förderliches Arbeiten erlauben.

3. Die Auftraggeberin sorgt dafür, dass der Auftragnehmerin auch ohne deren besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden. Die Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und für ihre Vollständigkeit liegt bei der Auftraggeberin.

4. Die Auftraggeberin sorgt dafür, dass ihre Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Auftragsabwicklung von dieser informiert werden, falls dies aus rechtlichen Gründen notwendig ist.

5. Das Vertrauensverhältnis zwischen der Auftraggeberin und der Auftragnehmerin bedingt, dass die Auftragnehmerin über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen/Trainings/Coachings - auch auf anderen Fachgebieten - umfassend informiert wird.

§ 1 Geltungsbereich und Umfang

1. Die Geschäftsbedingungen gelten, wenn ihre Anwendung ausdrücklich vereinbart wurde.

2. Alle Beratungs-/ Trainings-/ Coachingaufträge und sonstige Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von der Auftraggeberin bestätigt und firmenmässig gezeichnet werden und verpflichten gegenseitig nur in dem in der schriftlichen vertraglichen Vereinbarung angegebenen Umfang.

3. Die von der Auftragnehmerin abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schuldet die TrainerSocietät Berlin/ die Auftragnehmerin nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Ihre Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten die unternehmerische Entscheidung der Auftraggeberin vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen.

§ 2 Umfang des Beratungsauftrages

Der Umfang des Beratungs-/ Trainings-/ Coachingauftrages wird vertraglich vereinbart.

§ 3 Sicherung der Unabhängigkeit

1. Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

2. Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der Auftragnehmerin, der Kooperationspartner und Mitarbeiter des Beraters zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

§ 4 Berichterstattung

Im Rahmen eines Coachingauftrages bekannt gewordene persönliche Daten und Informationen des Mitarbeiters werden dem Auftraggeber aufgrund des notwendigen Vertrauensverhältnisses zwischen Coach und Coachee nicht weitergegeben.

§ 5 Schutz des geistigen Eigentums der Auftragnehmerin/Urheberrecht/Nutzung

1. Die Auftraggeberin ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die im Zuge des Beratungs-/ Trainings-/ Coachingauftrages von der Auftragnehmerin, ihren Mitarbeitern und Kooperationspartnern erstellten Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger, Seminarunterlagen, Trainingspläne- und -konzepte und dergleichen nur für Auftragszwecke Verwendung finden. Insbesondere bedarf die entgeltliche und unentgeltliche Weitergabe beruflicher Äußerungen jeglicher Art der Auftragnehmerin an Dritte dessen schriftliche Zustimmung. Eine Haftung der Auftragnehmerin dem Dritten gegenüber wird damit nicht begründet.

2. Die Verwendung beruflicher Äußerungen der Auftragnehmerin zu Werbezwecken durch die Auftraggeberin ist unzulässig. Ein Verstoß berechtigt die Auftragnehmerin zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge.

3. Der Auftragnehmerin verbleibt an ihren Leistungen ein Urheberrecht.

4. Im Hinblick darauf, dass die erstellten Leistungen geistiges Eigentum der Auftragnehmerin sind, gilt das Nutzungsrecht derselben auch nach Bezahlung des Honorars ausschließlich für eigene Zwecke der Auftraggeberin und nur in dem im Vertrag bezeichneten Umfang. Jede dennoch erfolgte Weitergabe, auch im Zuge einer Auflösung des Unternehmens oder eines Konkurses, aber auch die kurzfristige Überlassung zu Reproduktionszwecken zieht Schadenersatzansprüche nach sich. In einem solchen Fall ist volle Genugtuung zu leisten.

§ 6 Haftung

1. Die Auftragnehmerin ist berechtigt und verpflichtet, im Falle von Vertragsverletzungen bzw. Schlechtleistung unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Sie ist verpflichtet, den Kunden hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

2. Die Auftraggeberin hat Anspruch auf kostenlose Abhilfe, sofern die Vertragsverletzung bzw. Schlechtleistung von der Auftragnehmerin zu vertreten ist.

3. Die Auftragnehmerin handelt bei der Durchführung der beauftragten Leistung nach den allgemein anerkannten Prinzipien der Berufsausübung. Sie haftet für Schäden nur im Falle, dass ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, und zwar im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Diese Einschränkung gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.

4. Der Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten, nachdem der oder die Anspruchsberechtigten vom Schaden Kenntnis erlangt haben, spätestens jedoch drei Jahre nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

5. Die Auftragnehmerin hat bei nachfolgender Versicherung eine Gruppen-Betriebshaftpflicht-Versicherung:
R+V Allgemeine Versicherung, John F. Kennedy-Str. 1, 65189 Wiesbaden, (Weltgeltung)
Besonderheit: Bei Personenschäden in den USA und Kanada gibt es eine Selbstbeteiligung von EUR 10.000 je Schadenfall, www.ruv.de

§7 Stornierung

1. Schriftlich bestätigte Termine für firmeninterne Seminare, Unternehmensberatungen und Coachings und sonstiger Dienstleistungen können nach schriftlicher Beauftragung bzw. Auftragsbestätigung durch die TrainerSocietät Berlin, nicht mehr storniert werden. Bis 5 Wochen vor dem Termin kann der Vertragspartner einmalig einen Ersatztermin benennen.
Zur Wahrung der Schriftform wird ausdrücklich die Mail Korrespondenz eingeschlossen und als rechtsverbindlich von beiden Vertragsparteien akzeptiert.

2. Bei Absagen/Stornierungen länger als 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn (Beratung, Training, Mediation etc.) werden der Auftraggeberin 70 % der vereinbarten Tageshonorare, Pauschalen oder sonstiger Vereinbarungen in Rechnung gestellt. Bei Absagen kürzer als 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 80 % der vereinbarten Tageshonorare, Pauschalen oder sonstiger Vereinbarungen in Rechnung gestellt.
Bei Absagen ab 20 Werktagen vor Veranstaltungsbeginn werden der Auftraggeberin 100 % der vereinbarten Tageshonorare, Pauschalen oder sonstiger Vereinbarungen in Rechnung gestellt. Die Reisekosten fallen in den genannten Fällen nur an, wenn Buchungen wie Hotel, Bahn, Flug oder Ähnliches seitens der Auftragnehmerin nicht mehr storniert werden können.
Terminverschiebungen sind nur während eines Zeitraumes von 6 Monaten möglich. Danach werden 100 % der vereinbarten Tageshonorare, Pauschalen oder sonstiger Vereinbarungen in Rechnung gestellt.

3. Bei Nichterscheinen oder ohne fristgerechte Absage berechnet die Auftragnehmerin die volle Veranstaltungsgebühr inkl. aller Nebenkosten wie Reisekosten und sonstiger vereinbarter Kosten, die in Verbindung mit der Auftragserbringung stehen.
Nimmt die Auftragnehmerin bzw. ein Teilnehmer am offenen Seminarprogramm während einer laufenden Veranstaltung nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch.
Die Teilnahme ist jederzeit übertragbar. Dies gilt nur für unser offenes Seminarprogramm.

4. Kosten für Fremdleistungen, die im Rahmen der Auftragserbringung der Auftragnehmerin entstehen, gehen grundsätzlich zu 100% zu Lasten des Kunden, soweit diese seitens der Auftragnehmerin nicht mehr storniert werden können.

5. Vereinbarte Coachingtermine können bis zu 24 Stunden an Werktagen vorher kostenfrei storniert werden. Danach werden sie zu 100 % in Rechnung gestellt.

6. Die Anwendung des § 627 BGB ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.

§ 8 Verpflichtung zur Verschwiegenheit

1. Die Auftragnehmerin, ihre Kopperationspartner, ihre Mitarbeiter und die hinzugezogenen Kollegen verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für die Auftraggeberin bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf die Auftraggeberin als auch auf deren Geschäftsverbindungen.

2. Nur die Auftraggeberin selbst, nicht aber deren Erfüllungsgehilfen, kann der Auftragnehmerin schriftlich von dieser Schweigepflicht entbinden.

3. Die Auftragnehmerin darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse ihrer Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung der Auftraggeberin aushändigen.

4. Die Schweigepflicht der Auftragnehmerin, ihrer Mitarbeiter und der beigezogenen Kollegen gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Auftrages. Ausgenommen sind Fälle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht.

5. Die Auftragnehmerin ist befugt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmungen des Beratungsauftrages zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Die Auftragnehmerin gewährleistet gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes die Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses. Der Auftragnehmerin überlassenes Material (Datenträger, Daten, Kontrollzahlen, Analysen, Programme etc.) sowie alle Ergebnisse aus der Durchführung der Arbeiten werden grundsätzlich der Auftraggeberin zurückgegeben.

§ 9 Sektenklausel (Scientology-Klausel)

Die TrainerSocietät Berlin, vertreten durch Ina Jachmann ist nicht Mitglied der International Association of Scientologists (IAS), des World Institute of Scientology Enterprises (WISE), der Scientology Church oder einer anderen Scientology-Organisation. Die TrainerSocietät Berlin arbeitet nicht nach der Technologie des L. Ron Hubbard.

§ 10 Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand

1. Änderungen oder Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

2 Sollten einzelne Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen bzw. der gesamten AGB’s. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame Bestimmung vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gilt ebenso für eine Lücke.

3. Gerichtsstand ist Berlin, es gilt deutsches Recht.

Berlin 2018

TrainerSocietät Berlin

Johann-Georg-Straße 6
10709 Berlin

Telefon 030-398 856 18
Telefax 030-398 856 17

E-Mail i.jachmann@tsberlin.de
Internet www.tsberlin.de

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.